OP-Zentren
Einwandfreie Hygiene ist für die komplikationslose Durchführung von Operationen und ambulanten Eingriffen, der Patientensicherheit und Ihrer Qualitätssicherung von enormer Bedeutung. Unsere erfahrene Hygienefachkräfte bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um den Infektionsschutz in der ambulanten Chirurgie.
Unsere Leistungen
- Jährliche Begehung durch eine Hygienefachkraft (Verpflichtend)
- Qualitäts- und Hygienemanagement
- Erstellung & Aktualisierung:
- Erstellung von Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten
- Ausbruchsmanagement
- Erstellung individueller Hygieneempfehlungen für ambulante Operationen und operative Eingriffe
- bei Bedarf Begehung und Supervision eines Facharztes für Hygiene- und Umweltmedizin (Krankenhaushygieniker)
- Vorbereitung und Begleitung bei Begehungen durch Aufsichtsbehörden
- Jährliche Hygienepflichtschulung für Ihr Personal
- Risikobewertung und Beratung bei der Anschaffung und Aufbereitung von Medizinprodukten und Desinfektionsmitteln
- telefonische Erreichbarkeit, Konsultation, Beratung
Gesetzliche Vorgaben nach MedHygVO
- Beschäftigung von Hygienefachkräften oder Sicherstellung der Beratung durch Hygienefachpersonal nach §6 MedHygVO
- regelmäßige Begehung und Konsultation durch eine Hygienefachkraft
- Gesetzliche Verpflichtung für Hygienepläne
- Sicherstellung der Fortbildung von Ärtzten und Pflegepersonal auf dem Gebiet der Hygiene und Infektionsprävention
- Jährliche Hygieneschulung
- Sicherstellung der Beratung durch einen Krankenhaushygieniker nach §7 MedHygVO
- Bestellung von hygienebeauftragten Ärztinnen oder Ärzten
Der Beratungsbedarf ergibt sich aus der KRINKO Empfehlung "Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen" des Robert Koch-Instituts. Es gilt je 200 Betten bzw. je 50.000 ambulante Operationen = 1 VK Hygienefachkraft.
Arztpraxen & MVZ
Hygiene in Ihrer Arztpraxis oder MVZ ist entscheidend für die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihrer Patienten und Mitarbeiter. Arztpraxen werden immer häufiger mit der Überwachung des Hygienemanagements, des Umgangs und der Aufbereitung von Medizinprodukten oder dem Arbeitsschutz durch die zuständigen Behörden konfrontiert. Wir unterstützen Sie bei der Neueröffnung oder Übernahme Ihrer Arztpraxis oder medizinischen Versorgungszentrums.
Unsere Leistungen
- individuelle Begehung durch eine Hygienefachkraft
- Erstellung & Aktualisierung Qualitäts- und Hygienemanagement
- Erstellung und Aktualisierung:
- Beratung zur Aufbereitung medizinischer Geräte
- Unterstützung bei behördlichen Begehungen
- Beratung bei baulichen Veränderungen
- Jährliche Hygienepflichtschulung für Ihr Personal
- telefonische Erreichbarkeit, Konsultation, Beratung
Gesetzliche Vorgaben
- Jährliche Begehung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wir empfehlen eine regelmäßige Konsultation
- Gesetzliche Verpflichtung für Hygienepläne
- Jährliche Hygienefortbildung
Zahnarztpraxen & Oralchirurgie
Die Anforderungen an die Hygiene in der Zahnarztpraxis sind hoch. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Hygienemanagement, um einer Praxisbegehung der Aufsichtsbehörde gelassen entgegensehen zu können.
Unsere Leistungen
- maßgeschneiderte Hygienekonzepte, abgestimmt auf die spezifischen Anforderungen Ihrer Zahnarztpraxis
- Erstellung & Aktualisierung Qualitäts- und Hygienemanagement
- Erstellung und Aktualisierung:
- Jährliche Hygieneschulung für Ihr Personal
- Aufbereitung von Medizinprodukten: Beratung bei der Sterilisation , der Medizinprodukteaufbereitung und dem Umgang von zahnmedizinischen Instrumenten
- Vorbereitung auf Praxisbegehungen durch die Aufsichtsbehörden
- telefonische Erreichbarkeit, Konsultation, Beratung
Gesetzliche Vorgaben
- Vorschriften und Richtlinien der BZÄK, DAHZ, MPBetreibV
- Empfehlung zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde
- Gesetzliche Verpflichtung für Hygienepläne
- jährliche Hygienepflichtschulung
- bei ambulantem Operieren: Sicherstellung der Beratung durch Hygienefachpersonal nach §6 MedHygVO
Endoskopie-Einrichtungen
In Endoskopieeinrichtungen werden hohe Anforderungen an die Aufbereitung der Endoskope gestellt. Die Einhaltung höchster Hygienestandards von entscheidender Bedeutung, um Infektionen zu verhindern und die Sicherheit von Patienten und Personal zu gewährleisten.
Unsere Leistungen
- individuelle Begehung durch eine Hygienefachkraft
- Erstellung & Aktualisierung Qualitäts- und Hygienemanagement
- Erstellung und Aktualisierung:
- Beratung zur Aufbereitung und im Umgang mit Endoskopen
- Unterstützung bei behördlichen Begehungen
- Beratung bei baulichen Veränderungen
- Jährliche Hygieneschulung für Ihr Personal
- bei Bedarf Begehung und Supervision eines Facharztes für Hygiene- und Umweltmedizin (Krankenhaushygieniker)
- telefonische Erreichbarkeit, Konsultation, Beratung
Gesetzliche Vorgaben
- Jährliche Hygienebegehung wird von uns empfohlen
- Gesetzliche Verpflichtung für Hygienepläne
- jährliche Hygienepflichtschulung
Rehabilitations-Einrichtungen
Unsere Leistungen
- individuelle Begehung durch eine Hygienefachkraft
- Erstellung & Aktualisierung Qualitäts- und Hygienemanagement
- Erstellung und Aktualisierung:
- Beratung zur Aufbereitung medizinischer Geräte
- Unterstützung bei behördlichen Begehungen
- Beratung bei baulichen Veränderungen
- Jährliche Hygienepflichtschulung für Ihr Personal
- bei Bedarf Begehung und Supervision eines Facharztes für Hygiene- und Umweltmedizin (Krankenhaushygieniker)
- telefonische Erreichbarkeit, Konsultation, Beratung
Gesetzliche Vorgaben nach MedHygVO
- Beschäftigung von Hygienefachkräften oder Sicherstellung der Beratung durch Hygienefachpersonal nach §6 MedHygVO
- regelmäßige Begehung und Konsultation durch eine Hygienefachkraft
- Gesetzliche Verpflichtung für Hygienepläne
- Sicherstellung der Fortbildung von Ärzten und Pflegepersonal auf dem Gebiet der Hygiene und Infektionsprävention
- Jährliche Hygieneschulung
- Sicherstellung der Beratung durch einen Krankenhaushygieniker nach §7 MedHygVO
- Bestellung von hygienebeauftragten Ärztinnen oder Ärzten
Der Beratungsbedarf ergibt sich aus der KRINKO Empfehlung "Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen" des Robert Koch-Instituts. Es gilt je 200 Betten bzw. je 50.000 ambulante Operationen = 1 VK Hygienefachkraft.
Dialyseeinrichtungen
Unsere Leistungen
- individuelle Begehung durch eine Hygienefachkraft
- Erstellung & Aktualisierung Qualitäts- und Hygienemanagement
- Erstellung und Aktualisierung:
- Beratung zur Aufbereitung und im Umgang mit Endoskopen
- Unterstützung bei behördlichen Begehungen
- Beratung bei baulichen Veränderungen
- Jährliche Hygienepflichtschulung für Ihr Personal
- bei Bedarf Begehung und Supervision eines Facharztes für Hygiene- und Umweltmedizin (Krankenhaushygieniker)
- telefonische Erreichbarkeit, Konsultation, Beratung
Gesetzliche Vorgaben nach MedHygVO
- Beschäftigung von Hygienefachkräften oder Sicherstellung der Beratung durch Hygienefachpersonal nach §6 MedHygVO
- regelmäßige Begehung und Konsultation durch eine Hygienefachkraft
- Gesetzliche Verpflichtung für Hygienepläne
- Sicherstellung der Aus- und Fortbildung des medizinischen Personals auf dem Gebiet der Hygiene und Infektionsprävention
- Jährliche Hygienefortbildung
- Sicherstellung der Beratung durch eine Krankenhaushygienikerin oder einen Krankenhaushygieniker nach §7 MedHygVO
- Bestellung von hygienebeauftragten Ärztinnen oder Ärzten
Der Beratungsbedarf ergibt sich aus der KRINKO Empfehlung "Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen" des Robert Koch-Instituts. Es gilt je 200 Betten bzw. je 50.000 ambulante Operationen = 1 VK Hygienefachkraft.
Außerklinischer Intensivpflegedienst
Unsere Leistungen
Empfehlung: Eine jährliche Begehung durch eine HFK
- individuelle Begehung durch eine Hygienefachkraft
- Erstellung & Aktualisierung Qualitäts- und Hygienemanagement
- Erstellung und Aktualisierung:
- Beratung zur Aufbereitung medizinischer Geräte
- Unterstützung bei behördlichen Begehungen
- Beratung bei baulichen Veränderungen
- Jährliche Hygienepflichtschulung für Ihr Personal
- bei Bedarf Begehung und Supervision eines Facharztes für Hygiene- und Umweltmedizin (Krankenhaushygieniker)
- telefonische Erreichbarkeit, Konsultation, Beratung
Gesetzliche Vorgaben nach MedHygVO bei Tageskliniken
- Beschäftigung von Hygienefachkräften oder Sicherstellung der Beratung durch Hygienefachpersonal nach §6 MedHygVO
- regelmäßige Begehung und Konsultation durch eine Hygienefachkraft
- Gesetzliche Verpflichtung für Hygienepläne
- Sicherstellung der Aus- und Fortbildung des Personals zur Hygiene und Infektionsprävention
- Jährliche Hygieneschulung
- Sicherstellung der Beratung durch eine Krankenhaushygienikerin oder einen Krankenhaushygieniker nach §7 MedHygVO
- Bestellung von hygienebeauftragten Ärztinnen oder Ärzten
Der Beratungsbedarf ergibt sich aus der KRINKO Empfehlung "Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen" des Robert Koch-Instituts. Es gilt je 200 Betten bzw. je 50.000 ambulante Operationen = 1 VK Hygienefachkraft.