Unsere Hygieneberatung für Ihren Erfolg.
Optimieren Sie Ihre Hygienestandards, minimieren Sie Risiken und werben Sie mit Qualität.
Jetzt unverbindlich informieren und von unserer Expertise profitieren.
Warum Hygieneberatung
Erfüllen Sie gesetzliche Standards, bestehen Sie Gesundheitskontrollen und setzen Sie auf Hygiene als Wettbewerbsvorteil.
Gesetzliche Verpflichtung
Maßgeblich sind das Infektionsschutzgesetz und die länderspezifischen Verordnungen über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO). Dies gilt verpflichtend für:
- Krankenhäuser
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
Darüber hinaus finden unter anderem folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien Beachtung:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Hygieneverordnungen der Länder
- Empfehlung der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (KRINKO)
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- TRBA 250
Neueröffnung
Bei der Eröffnung oder Übernahme eines ambulanten OP oder einer Praxis müssen bestimmte Hygienestandards eingehalten werden, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.
Unsere Hygieneberatung hilft Ihnen sicherzustellen, dass Ihre Einrichtung alle hygienischen Anforderungen erfüllt und diese gesetzeskonform umgesetzt werden. Wir übernehmen Ihr Hygienemanagement und erstellen alle erforderlichen Hygienepläne, Dokumente und Verfahrensanweisungen.
Mit unserer Hilfe müssen Sie sich über Hygiene keine Sorgen mehr machen.
Behördliche Kontrollen
Die Kontrollen der Behörden (bspw. Gesundheitsamt) dienen der Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unter anderem des IfSG, MedHygVO, der KRINKO und der TRBA.
Regelmäßige Hygieneberatungen helfen dabei frühzeitig auf mögliche Mängel hinzuweisen und Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene- und Hygienepraktiken in Ihrer Praxis einzuleiten.
Mit Hygiene werben
Hygiene und Infektionsprävention sind entscheidende Faktoren, die Kunden und Patienten dazu bewegen, ihre Einrichtung zu wählen.
Nutzen Sie also Hygiene als Aushängeschild, um das Vertrauen Ihrer Patienten zu gewinnen und die Reputation Ihrer Praxis zu stärken. Teilen Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen, um ein sauberes und hygienisches Umfeld zu gewährleisten.
Informieren Sie sich über unser freiwilliges Hygienezertifikat
Das freiwillige Hygienezertifikat
Sie arbeiten gesetzeskonform und möchten dies öffentlichkeitswirksam Ihren Patienten präsentieren? Werben Sie in Ihrer Einrichtung mit der Einhaltung der strengen Hygienevorschriften mit einem individuell von uns ausgestelltem Hygienezertifikat.
Für die Ausstellung überprüfen wir die Einhaltung der Hygienevorschriften, führen regelmäßige Schulungen ihrer Mitarbeitenden durch und attestieren Ihnen die Umsetzung eines gesetzkonformen Hygienemanagements.
FAQ's
Die häufigsten Fragen im Überblick
In den meisten Bundesländern wird eine Beratung durch eine Hygienefachkraft gefordert. Der Beratungsumfang für ambulant operierende Einrichtungen orientiert sich an der KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ des Robert Koch-Instituts.
Im Infektionsschutzgesetz und der HygMedVO sind die Anforderungen an die Hygiene in Gesundheitseinrichtungen, wie Arztpraxen, OP-Zentren oder Zaharztpraxen festgelegt.
Die Einführung und kontinuierliche Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen QM hilft Ihnen bei der Etablierung eines individuellen Hygienemanagements. Im Schadensfall muss der Betreiber nachweisen, dass die festgelegten Hygienestandards ständig und nachweislich eingehalten wurden. Alle Praxismitarbeiter sind verpflichtet die Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.
Vorab schickt das Gesundheitsamt einen Selbstauskunftsbogen, welcher circa eine Woche vor der Begehung ausgefüllt wieder an das Amt zurückgesandt werden muss.
Bei der Begehung werden zusammen mit der hygienebeauftragten Pflegekraft und gegebenfalls mit der Hygienefachkraft alle Räume begangen, es werden Unterlagen eingesehen und hygienische Fragen geklärt. Im Anschluss erhält die Praxis oder der ambulante OP einen Begehungsbericht und gegebenenfalls eine Mängelliste, welcher schnellstmöglich abgearbeitet werden sollte
Je nach Bundesland und Fachrichtung gibt es Vorgaben für die Begehung von Praxen. Regelmäßige Begehungen sind empfehlenswert, um den aktuellen Hygiene- und Arbeitsschutzstandards zu entsprechen. Es wird erörtert ob die Richtlinien und Empfehlungen der Behörden und Berufsverbände korrekt umgesetzt werden. Außerdem wird eine individuelle Risikoanalyse durchgeführt. Auf Basis dieser Analyse können Frequenz und Umfang der Begehungen festgelegt werden.
Mängel sollten zeitnah behoben werden und ggf. Schulungen für Mitarbeiter durchgeführt werden, um ein hohes Niveau an Hygiene und Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Ambulante OP-Zentren zum Beispiel sollten eine jährliche infektionspräventive Begehung durch eine Hygienefachkraft durchführen lassen.
Überprüft werden zum Beispiel der Hygieneplan, Desinfektionsplan, Reinigungsplan, Erreger- und Resistenzstatistik, Antibiotikaverbrauchsstatistik, Fortbildungs- und Schulungsnachweise, die Aufbereitung der Medizinprodukte, Aktualität des Qualitätsmanagements und individuelle Arbeitsanweisungen.
Ebenso das Vorhandensein einer hygienebeauftragte Pflegekraft, Hygienebeauftragter Arzt / Ärztin und einer Hygienefachkaft. Eine externe Beratung durch eine Hygienefachkraft ist im meistens für ambulante Gesundheitseinrichtungen ausreichend.
Hygienefachkräfte müssen gemäß den Hygieneverordnungen der Bundesländer konsultiert werden. Nichteinhaltung kann zu empfindlichen Konsequenzen durch die Behören führen.
Medizinische Einrichtungen sollten sicherstellen, dass sie neueste Vorschriften einhalten und sich von Hygienefachkräften beraten lassen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und Patientensicherheit zu gewährleisten.Dies kann durch eine externe Beratung erfolgen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben der TRBA 250 und dem Infektionsschutzgesetz müssen alle Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen einmalig bei Dienstantritt sowie mindestens einmal jährlich in Hygienethemen geschult werden.
Ein Hygieneplan ist ein Dokument, das präventive Anweisungen zur Einhaltung bestimmter Hygienestandards enthält, um die Verbreitung von Infektionen und Krankheiten zu verhindern.
Er enthält schriftlich niedergelegte Verfahrensanweisungen zur Einhaltung und Gewährleistung klar definierter Hygiene- Standards.
Der Hygieneplan einer medizinischen Einrichtung sollte unter anderem Regelungen zur Händehygiene, Haut- und Schleimhautantiseptik, Flächenreinigung und -desinfektion, zur Reinigung und Desinfektion von medizinischen Geräten, zum Umgang mit Medikamenten, persönlichen Schutzmaßnahmen, zur Aufbereitung von Medizinprodukten und Abfallentsorgung enthalten.
Der Hygieneplan ist u.a. nach IfG §23 gesetzlich verpflichtend für folgende medizinische Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
- Dialyseeinrichtungen
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
- MVZ
- psychotherapeutische Praxen
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Rettungsdienste
- Pflegeeinrichtungen / Pflegeheime
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Alle Abkürzungen im Überblick
Die KRINKO ist die Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist eine zentrale Institution für die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen. Die Kommission für Infektionsprävention, auch bekannt als KRINKO, entwickelt regelmäßig aktualisierte Leitlinien, die als verbindliche Standards für die Präventionsmaßnahmen dienen.
Gemäß § 23 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die KRINKO die Aufgabe, Empfehlungen zur Vermeidung nosokomialer Infektionen sowie zu organisatorischen und baulichen Hygienemaßnahmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu erstellen. Diese Empfehlungen werden kontinuierlich weiterentwickelt und basieren auf aktuellen epidemiologischen Auswertungen.
Die Leitlinien des RKI sind entscheidend, um die Sicherheit von Patienten und Personal zu gewährleisten. Sie bieten eine umfassende Grundlage für effektive Hygiene- und Präventionsstrategien in der Gesundheitsversorgung.
Die MedHygVO ist die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen. Diese variieren je nach Bundesland.
Ziel dieser Verordnung ist es, die Infektionsprävention und -kontrolle in Krankenhäusern, Pflegeheinrichtungen, Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten.
Durch die Einhaltung der HYGmedVO sollen nosokomiale Infektionen minimiert und die Sicherheit von Patienten und Personal erhöht werden.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das darauf abzielt, die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern und zu bekämpfen. Es wurde am 1. Januar 2001 eingeführt und regelt unter anderem die Meldepflicht von Krankheiten und die Maßnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
Hier sind einige wichtige Aspekte des IfSG:
- Meldepflicht: Bestimmte Infektionskrankheiten müssen bei Verdacht, Diagnose oder Tod gemeldet werden. Diese Meldungen helfen den Gesundheitsbehörden, die Ausbreitung von Krankheiten zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen.
- Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung: Das Gesetz enthält Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, einschließlich Quarantäne und Isolation.
- Impfungen: Das IfSG fördert die Durchführung von Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen zur spezifischen Prophylaxe, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.
- Aufgaben der Gesundheitsämter: Gesundheitsämter sind für die Überwachung und Umsetzung der Maßnahmen zur Infektionskontrolle zuständig.
- Öffentliche Gesundheit: Das Gesetz enthält Bestimmungen zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit, einschließlich der hygienischen Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern.
- Straf- und Bußgeldvorschriften: Verstöße gegen das IfSG können mit Geldbußen oder strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Das IfSG ist ein zentrales Instrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in Deutschland und trägt dazu bei, die Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zu schützen.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist das deutsche Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten.
Das RKI ist eine wichtige Institution im Bereich der öffentlichen Gesundheit und hat folgende Hauptaufgaben:
- Überwachung und Erforschung von Infektionskrankheiten: Das RKI sammelt und analysiert Daten zu Infektionskrankheiten, um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen
- Beratung und Information: Das Institut bietet wissenschaftlich fundierte Informationen und Empfehlungen an, um die Bevölkerung und die Gesundheitsbehörden zu unterstützen
- Forschung: Das RKI führt Forschungsprojekte durch, um neue Erkenntnisse über Infektionskrankheiten und deren Bekämpfung zu gewinnen
Das RKI spielt eine zentrale Rolle im Infektionsschutz und trägt dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland zu gewährleisten
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) ist der Dachverband für über 150 medizinische Fachgesellschaften in Deutschland.
Die AWMF koordiniert die Entwicklung von medizinischen Leitlinien zur Diagnostik und Therapie, die von den einzelnen Fachgesellschaften erstellt werde. Sie bietet eine Plattform für den Austausch von wissenschaftlichem Wissen und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Fachgesellschaften. Sie spielt damit eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der medizinischen Versorgung und der Qualitätssicherung in der Medizin.
Die TRBA250 ist die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.
Sie enthält Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Unterweisung der Beschäftigten, Anzeige- und Aufzeichnungspflichten sowie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Ziel ist es, das Risiko einer Exposition gegenüber gefährlichen Mikroorganismen zu minimieren und die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten und Patienten zu gewährleisten
Der VAH ist der Verbund für angewandte Hygiene e.V. ist ein deutscher Verband, der sich mit der Qualitätskontrolle und Zertifizierung von Desinfektionsmitteln beschäftigt.
Die VAH-Liste ist eine umfassende Sammlung von zertifizierten Desinfektionsmitteln, die in medizinischen und nicht-medizinischen Einrichtungen verwendet werden können. Diese Liste dient als Referenz für die Auswahl von wirksamen und sicheren Desinfektionsmitteln .
Die VAH entwickelt und veröffentlicht auch Methoden zur Prüfung der Wirksamkeit von Antiseptika und Desinfektionsmitteln. Ziel ist es, die Auswahl und Anwendung von Desinfektionsmitteln zu vereinfachen und sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen entsprechen