Hygieneberatung für Behinderteneinrichtungen
Hygieneberatung für Behinderteneinrichtungen und Eingliederungshilfe
Hygieneplan, Personalschulungen, Begehungsvorbereitung
Hygieneplan, Schulungen für Pflege- und Betreuungspersonal, Begehungsvorbereitung - wir übernehmen das.
Wohnformen der Eingliederungshilfe, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Tagesförderstätten und Wohngruppen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt (§36 IfSG) und brauchen einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan. In Brandenburg kommen die Pflichten der BbgPflegeHygV hinzu. IHB stellt die externe Hygienefachkraft für Pflege- und Betreuungseinrichtungen bereit - bundesweit mit Schwerpunkt Ostdeutschland.
Damit Hygiene kein Thema wird.
Hygieneanforderungen in der Eingliederungshilfe
Behinderteneinrichtungen unterliegen Hygienepflichten aus mehreren Bereichen: §36 IfSG (Betreuungs- und Gemeinschaftseinrichtungen), Landes-Hygieneverordnungen und §43 IfSG bei der Lebensmittelversorgung.
| Pflicht | Gesetzliche Basis | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Einrichtungsspezifischer Hygieneplan | §36 IfSG | Laufend aktuell |
| Infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt | §36 Abs. 1 IfSG | Bei Begehung |
| Schulungen für Pflege- und Betreuungspersonal | TRBA 250, KRINKO | 1x jährlich |
| Belehrung Lebensmittelhygiene (Wohngruppen-Küchen) | §43 IfSG | Erstbelehrung + alle 2 Jahre |
| MRE- und Ausbruchsmanagement | KRINKO MRE | Bei Bedarf + jährlich |
| Zusätzliche Landespflichten (z. B. Brandenburg) | BbgPflegeHygV | Nach Landesrecht |
Was wir übernehmen
Hygieneberatung für Wohnformen und Werkstätten der Eingliederungshilfe - Hygieneplan und Personalschulungen als Schwerpunkt.
Im Vertrag enthalten
- ✓ Hygieneplan-Erstellung & jährliche Aktualisierung
- ✓ Schulungen für Pflege- und Betreuungspersonal
- ✓ Folge-Belehrungen nach §43 IfSG (Küchen-/Betreuungspersonal)
- ✓ MRE- und Ausbruchsmanagement-Konzept
- ✓ Externe HFK für die jährliche Begehung
- ✓ Vorbereitung auf die Begehung durch das Gesundheitsamt
Warum individuell kalkuliert
Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterscheiden sich stark: Wohngruppe, Werkstatt (WfbM), Tagesförderstätte, Umfang pflegerischer Leistungen. Wir kalkulieren nach Ihrem realen Aufwand.
Auf Wunsch zubuchbar:
- ✓ Begleitung der Heim-/Gesundheitsamtsbegehung vor Ort
- ✓ Bauliche Hygieneberatung bei Um- oder Neubau
- ✓ Sonderaudit bei Ausbruchsgeschehen
Häufige Fragen
Ja. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zählen zu den Einrichtungen nach §36 IfSG und müssen einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan führen. Sie unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Für pflegerische Wohnformen der Eingliederungshilfe greift in Brandenburg zusätzlich die BbgPflegeHygV mit weitergehenden Anforderungen an Hygieneorganisation, Schulungen und Dokumentation.
Wohnheime und Wohngruppen der Eingliederungshilfe, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Tagesförderstätten und ambulant betreute Wohnformen.
IHB ist bundesweit tätig mit Schwerpunkt Ostdeutschland: Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin. Plus Ballungsräume Bayern, NRW, Hamburg.
Hygieneberatung für Ihre Behinderteneinrichtung
Hygieneplan, Personalschulungen, Begehungsvorbereitung - in einem Vertrag, individuell kalkuliert.