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Hygieneberatung für Träger und Verbände

Hygieneberatung für Träger und Verbände

Ein Vertrag, ein Standard, alle Einrichtungen

Rahmenvertrag, einheitlicher Hygienestandard, ein Ansprechpartner - wir übernehmen das.

Träger mit mehreren Einrichtungen stehen vor einer besonderen Herausforderung: heterogene Hygienelösungen, unterschiedliche Ansprechpartner, kein einheitlicher Standard. IHB löst das mit einem Rahmenvertrag, der alle Standorte abdeckt - vom Pflegeheim über die Kita bis zur Wohngruppe der Eingliederungshilfe. Bundesweit mit Schwerpunkt Sachsen, Brandenburg und Thüringen.

Damit Hygiene kein Thema wird.

Träger-Meeting - 5 Personen am Konferenztisch

Was Träger einhalten müssen

Träger haften zentral für die Hygiene-Compliance ihrer Einrichtungen. Je nach Einrichtungstyp gelten unterschiedliche Vorgaben - der Rahmenvertrag bündelt sie unter einem Standard.

EinrichtungstypGesetzliche BasisSchwerpunkt
Pflegeheime§35 IfSG, ggf. BbgPflegeHygV (BB)Hygieneplan, Schulung, MRE-Management
Ambulante Pflege§35 Abs. 1 Nr. 2 IfSGHygieneplan, Schulungen, Notfall-Protokolle
Eingliederungshilfe§35 Abs. 1 Nr. 3/4 IfSGHygieneplan, Schulungen Pflege/Betreuung
Tagespflege§35 IfSGHygieneplan, jährliche Schulung Pflege/Küche
Kitas§33 IfSGHygieneplan, §43-Belehrung Küche
Werkstätten§35 IfSG bei Pflege-AnteilHygieneplan, MRE-Konzept

Was wir übernehmen

Rahmenvertrag mit Träger-Konditionen - ein Ansprechpartner, ein Standard, eine Dokumentation.

Im Rahmenvertrag enthalten

  • Zentrale Koordination: ein Ansprechpartner für alle Einrichtungen
  • Einheitliches Hygienekonzept mit einrichtungstyp-spezifischen Anpassungen
  • Regionale HFK nach PLZ-Areas
  • Pflichtschulungen TRBA 250 für alle Einrichtungen
  • Begehungen je Einrichtungstyp
  • Zentrale Dokumentation für Träger-GF
  • Begleitung bei Heimaufsicht- und MDK-Prüfungen

Warum Träger-Konditionen individuell

Jeder Träger ist anders: Anzahl und Typ der Einrichtungen, regionale Verteilung, bestehende Personalstruktur, gesetzliche Pflichten je Bundesland.

Auf Wunsch zubuchbar:

  • HBP-Fortbildung (40h-Kurs)
  • Bauliche Hygieneberatung bei Neubau / Umbau
  • Spezialaudits (Aufbereitung, MRE, Lebensmittelhygiene)
  • IHB-Hygienezertifikat als Träger-Standard

Über 70 AWO-Sachsen-Einrichtungen

„IHB betreut über 70 unserer Einrichtungen unter einem Rahmenvertrag. Ein Ansprechpartner, ein einheitlicher Standard. Das hat uns die Organisation erheblich vereinfacht."

Frau Göhler, AWO Sachsen

Häufige Fragen

IHB hat Erfahrung mit Sozialträgern (AWO, Caritas, Diakonie, DPWV), kommunalen Trägern, kirchlichen Trägern und privaten Pflegeketten. Der Rahmenvertrag ist auf Träger mit mindestens 5 Einrichtungen zugeschnitten.

Pflegeheime, Tagespflege, ambulante Pflegedienste, Eingliederungshilfe, Kitas, Schulen mit Mittagsbetreuung. Auch gemischte Träger (Pflegeheim + Kita + Wohngruppe) decken wir mit einem einheitlichen Rahmen ab.

Im Rahmenvertrag ist die Vertretung im Notfall durch unser HFK-Team festgelegt. Bei Krankheit oder Urlaub Ihrer zugeordneten HFK übernimmt eine Kollegin aus der gleichen PLZ-Area.

IHB betreut bundesweit Sozialträger, kirchliche Träger und private Pflegeketten - mit Schwerpunkt Ostdeutschland. Der größte Rahmenvertrag deckt über 70 AWO-Sachsen-Einrichtungen ab.

IHB ist bundesweit tätig mit Schwerpunkt Ostdeutschland: Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, MV, Berlin. Plus Ballungsräume Bayern, NRW, Hamburg.

Rahmenvertrag für Ihre Einrichtungen

Erzählen Sie uns von Ihren Einrichtungen - Anzahl, Typen, Standorte. Wir erstellen ein konkretes Angebot mit Träger-Konditionen.