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Hygieneberatung für weitere Einrichtungen

Hygieneberatung für spezialisierte Einrichtungen

Von der Tagesklinik bis zum Rettungsdienst

Die Branchenseite finden Sie nicht? Wir beraten auch die spezielleren Einrichtungstypen.

IHB betreut nicht nur die gängigen Branchen wie Arztpraxis, Pflegeheim oder OP-Zentrum. Auch Tageskliniken, ambulante Pflegedienste, Rettungsdienste und Blutspendezentren brauchen einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan, jährliche Schulungen und je nach Risikoprofil eine externe HFK. Wir kennen die Spezifika jedes Einrichtungstyps.

Damit Hygiene kein Thema wird.

Verbund-Team aus medizinischen und pflegerischen Fachkräften - IHB Hygieneberatung für vielfältige Einrichtungen

Wir betreuen mehr als die gängigen Branchen

Jede medizinische oder pflegerische Einrichtung mit Hygienepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) fällt in unser Beratungsspektrum - auch wenn Sie keine eigene Branchenseite haben. Wählen Sie unten Ihre Einrichtungsart oder fragen Sie direkt an.

Welche Einrichtung betreuen wir für Sie?

Tageskliniken

Tageskliniken haben Hygieneanforderungen einer Arztpraxis, bei invasiven Leistungen die eines OP-Zentrums. Hygieneplan, Schulungen und MP-Aufbereitung sind Pflicht.

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Tagespflege

Tagespflegeeinrichtungen brauchen Hygieneplan und jährliche Pflichtschulungen für Pflege und Küche. Multiresistente Erreger (MRE)-Konzept und §43 IfSG-Belehrung kommen dazu.

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Ambulante Pflege

Ambulante Pflegedienste brauchen Hygieneplan, jährliche Schulungen und MRE-Management - mit den Besonderheiten häuslicher Versorgung. Auf Wunsch begleitend zur MDK-Prüfung.

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Rettungsdienste

Rettungsdienste und Krankentransporte brauchen ein Hygienekonzept für Einsatzfahrzeuge, Aufbereitung von Mehrwegmaterial und Personalschulungen nach TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250).

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Blutspendedienste

Blutspendedienste haben spezifische Hygieneanforderungen: Venenpunktion, Lagerung von Blutprodukten, Hygiene mobiler Einsätze und der Spendenraum-Reinigung.

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Physiotherapie

Physiotherapie-Praxen brauchen einen Hygieneplan nach Berufsordnung. Je nach Leistungsspektrum (manuelle Therapie, Lymphdrainage, medizinische Bäder) variieren die Anforderungen.

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Sonstige Heilberufe

Heilpraktiker, Ergotherapeuten, Logopäden und weitere Heilberufe mit invasiven Leistungen brauchen einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan und Schulungsnachweise. Beratung individuell nach Leistungsspektrum.

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Ihre Einrichtung ist nicht dabei?

Wir beraten alle Einrichtungen mit Hygienepflichten nach IfSG. Beschreiben Sie uns Ihre Einrichtung, wir kalkulieren Ihren Bedarf individuell.