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Externe Hygienefachkraft (HFK)

Externe Hygienefachkraft für Ihre Einrichtung

Ohne eigene Stelle, mit voller Fachqualifikation

Begehung, Hygieneplan, Schulung - eine HFK aus Ihrer Region.

IHB stellt externe Hygienefachkräfte mit zweijähriger Fachweiterbildung für medizinische und pflegerische Einrichtungen - ab 49 EUR netto/Monat1. Eine eigene Stelle müssen Sie dafür nicht aufbauen. Die externe HFK-Bestellung ist nach §23 IfSG ausdrücklich erlaubt. Bundesweit aktiv mit Schwerpunkt Ostdeutschland (Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin) und Ballungsräumen Bayern, NRW, Hamburg.

Damit Hygiene kein Thema wird.

Hygienefachkraft bei der Arbeit - externe HFK beauftragen

Was eine externe HFK für Sie übernimmt

Hygienebegehungen

In Ihrer Einrichtung, 1 bis 2 Mal jährlich je nach Einrichtungstyp - mit schriftlichem Protokoll und priorisierten Handlungsempfehlungen.

Hygieneplan pflegen

Einrichtungsspezifisch erstellt und jährlich fortgeschrieben - immer auf dem Stand der aktuellen KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention)-Empfehlungen.

Pflichtschulungen

Jährlich für Ihr Team, Präsenz oder Online, mit Nachweis und Test - rechtssicher nach TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250).

Telefonberatung

Direkter Draht bei akuten Hygienefragen zwischen den Begehungen - keine 2-Werktage-Wartezeit.

Behördenbegehungen

Vorbereitung mit Checkliste und Briefing - auf Wunsch begleitet Ihre HFK die Behördenbegehung vor Ort.

Digitale Dokumentation

Protokolle, Schulungsnachweise und Hygieneplan lückenlos digital - jederzeit abrufbar und prüfsicher.

So funktioniert die Zusammenarbeit

Vier Schritte vom Erstgespräch bis zur laufenden Betreuung - keine versteckten Kosten, keine Kettenmails.

1

Erstgespräch (kostenlos)

Wir klären gemeinsam: Welchen Einrichtungstyp betreiben Sie? Welche Pflichten bestehen? Was fehlt aktuell?

2

Individuelles Angebot

Sie erhalten zeitnah ein Angebot mit klaren Leistungen und festem Preis - keine versteckten Kosten.

3

HFK aus Ihrer Region

Wir weisen Ihnen eine HFK aus Ihrer Region zu - feste Ansprechpartnerin, nicht bei jedem Termin eine andere Person.

4

Laufende Betreuung

Begehungen nach Plan, Hygieneplan immer aktuell, Schulungen terminiert, Telefon für akute Fragen.

Wer braucht eine externe HFK?

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet bestimmte Einrichtungen zur hygienefachlichen Betreuung. Nicht jede braucht eine Vollzeitstelle - aber jede braucht eine Lösung.

Einrichtungstyp HFK-Pflicht Gesetzliche Basis IHB-Lösung
Ambulante OP-Zentren Ja (extern möglich) §23 Abs. 3 Nr. 2 IfSG ab 150 EUR netto/Monat
Dialyseeinrichtungen Ja (extern möglich) §23 Abs. 3 Nr. 4 IfSG ab 190 EUR netto/Monat
Pflegeheime Brandenburg Ja (BbgPflegeHygV) §35 IfSG + BbgPflegeHygV Individuell
Pflegeheime (bundesweit) Empfohlen §35 IfSG Individuell
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Empfohlen (bei invasiven Leistungen) §23 IfSG Individuell
Arztpraxen ohne OP Empfohlen §23 Abs. 5 IfSG ab 49 EUR netto/Monat
Zahnarztpraxen Empfohlen §23 Abs. 5 IfSG, MPBetreibV ab 49 EUR netto/Monat

Externe HFK oder eigene Vollzeitstelle - was rechnet sich?

Nur Einrichtungen mit hohem internem Bedarf rechnen eine eigene Vollzeit-HFK. Für die meisten Praxen, OP-Zentren und Pflegeheime ist die externe Lösung die wirtschaftlichere und flexiblere Variante.

Eigene Vollzeit-HFK

Eine festangestellte HFK kostet typisch 50.000 EUR und mehr pro Jahr - inklusive Sozialabgaben, Weiterbildung und Vertretungsregelung. Dazu kommt der Aufwand für Rekrutierung in einem Markt mit Fachkräftemangel. Bei Krankheit oder Urlaub müssen Sie selbst eine Vertretung organisieren. Behördenbegehungen, Schulungsorganisation und Dokumentation laufen in Ihrer Verantwortung.

Externe HFK von IHB

Ab 49 EUR netto/Monat, sofort verfügbar, mit derselben zweijährigen Fachweiterbildung. Behördenvorbereitung, digitale Dokumentation und Schulungen sind im Paket enthalten. Sie zahlen nur für tatsächlich benötigte Leistung.

Über 100 Einrichtungen haben mit IHB die HFK-Pflicht gelöst - ohne eigene Stelle, ohne Recruiting-Aufwand, ohne Lücken bei Krankheit.

Häufige Fragen

Ja. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt ausdrücklich die externe Bestellung einer Hygienefachkraft. Entscheidend ist die Qualifikation (Fachweiterbildung Krankenhaushygiene) und die regelmäßige Betreuung, nicht das Anstellungsverhältnis.

Nach Vertragsschluss können Sie Ihren Begehungstermin innerhalb weniger Wochen vereinbaren - abhängig von der Verfügbarkeit Ihrer regionalen HFK. In dringenden Fällen erstellen wir auf Nachfrage ein Notfall-Angebot.

IHB betreut Einrichtungen in ganz Deutschland. Stellen Sie eine Anfrage - wir melden uns mit einem konkreten Angebot. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Ratgeber: Externe HFK beauftragen.

Ja. IHB bereitet Sie auf Behördenbegehungen vor und kann auf Wunsch bei der Begehung anwesend sein. Das ist einer der größten Vorteile externer Betreuung.

Die HFK hat eine zweijährige Fachweiterbildung Krankenhaushygiene und führt operative Aufgaben aus (Begehung, Hygieneplan, Schulung). Der KHH ist Facharzt mit zusätzlicher Weiterbildung Krankenhaushygiene und übernimmt die fachärztliche Konsiliarberatung - vor allem bei OP-Zentren mit höherem Volumen oder Dialyse.

IHB ist bundesweit tätig mit Schwerpunkt Ostdeutschland: Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Plus Ballungsräume in Bayern, NRW und Hamburg.

Karriere bei IHB

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Flexible Zeiten, eigene Kunden, faire Vergütung - als Minijob, Teilzeit oder Freelancer. Wir suchen fachweitergebildete Hygienefachkräfte in ganz Deutschland.

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Externe Hygienefachkraft - ohne eigene Stelle, mit voller Fachqualifikation

Hygieneplan, Schulung und Begehung für Ihre Einrichtung. Mit IHB sind Ihre Hygiene-Unterlagen immer auf dem neuesten Stand - bei einer Behördenbegehung können Sie alles sofort vorlegen.

1 Alle Preise netto. Keine Umsatzsteuer gemäß §4 Nr. 14 UStG.