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Für stationäre & ambulante Reha-Einrichtungen

Hygieneberatung für Reha- und Kur-Kliniken

Externe HFK und KHH nach §23 Abs. 3 Nr. 3 IfSG, individuell kalkuliert

Hygieneplan, Begehung, KHH-Konsil - wir übernehmen das.

KH-vergleichbare Reha-Kliniken brauchen nach §23 Abs. 3 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Hygienefachkraft (HFK) und einen Krankenhaushygieniker (KHH). Betroffen sind stationäre Reha-Einrichtungen mit invasiven Maßnahmen, postoperativer Weiterbehandlung oder neurologischer Frührehabilitation. Auch Vorsorge- und Kur-Kliniken fallen unter dieselbe Vorschrift. IHB stellt HFK und KHH bundesweit extern bereit - mit Schwerpunkt Ostdeutschland.

Damit Hygiene kein Thema wird.

Patient an Barren mit Pfleger, Reha-Halle - Hygieneberatung für Reha-Kliniken

Wann ist Ihre Reha-Einrichtung zur HFK verpflichtet?

Die Hygienepflichten hängen davon ab, ob die Einrichtung als krankenhausvergleichbar eingestuft wird. Im Zweifel ordnet das zuständige Gesundheitsamt ein.

MerkmalKH-vergleichbarNicht KH-vergleichbar
HFK-PflichtJa, extern möglichEmpfohlen
KHH-PflichtJa, konsiliarisch externNicht erforderlich
HygieneplanPflicht (§23 Abs. 5 IfSG)Pflicht (§23 Abs. 5 IfSG)
SurveillancePflicht (§23 Abs. 4 IfSG)Empfohlen
Begehungsfrequenz1-2x/Jahr (KRINKO 2023)Alle 2 Jahre empfohlen
Typische EinrichtungenStationäre Reha mit OP, neurologische Frühreha, Intensiv-RehaAmbulante Reha, Tageskliniken ohne invasive Maßnahmen

Was wir übernehmen

Hygieneberatung auf Ihre Versorgungsstufe zugeschnitten - vom ambulanten Reha-Zentrum bis zur neurologischen Frühreha.

Im Vertrag enthalten

  • 1-2 HFK-Begehungen pro Jahr (bei KH-vergleichbarer Reha)
  • KHH-Konsiliarleistung mit fachlicher Supervision
  • Hygieneplanpflege mit jährlicher Aktualisierung
  • Schulungen für Pflege-, Therapie- und Reinigungspersonal (TRBA 250)
  • Surveillance-Begleitung (NI-Erfassung und Bewertung)
  • MRE-Management mit Maßnahmenplan und Screening-Protokoll
  • Vorbereitung auf Behördenbegehungen

Warum individuell kalkuliert

Reha- und Kur-Kliniken unterscheiden sich erheblich: Bettenzahl, Versorgungsstufe, Leistungsspektrum, Anteil invasiver Maßnahmen. Wir kalkulieren nach Ihrem realen Bedarf.

Auf Wunsch zubuchbar:

  • Bauliche Hygieneberatung bei Umbau / Erweiterung
  • Spezialaudits Hydrotherapie und Wasserhygiene
  • Sonderaudits MRSA-Sanierung
  • Einzelbegehung ohne Vertragsbindung

Reha-spezifische Begehungsbereiche

Reha- und Kur-Kliniken haben Hygienebereiche, die in einer Arztpraxis oder einem OP-Zentrum so nicht vorkommen. Unsere HFK kennen diese Bereiche und prüfen gezielt.

1

Patientenzimmer

Flächendesinfektion, Bettenaufbereitung, Sanitärbereiche.

2

Therapieräume

Physiotherapie-Geräte, Ergotherapie-Material, Hydrotherapie.

3

Hydrotherapie

Wasserhygiene, Legionellen-Prävention, Beckenreinigung.

4

MRE-Management

MRSA-Screening, Isolierungsmaßnahmen, Kontaktmanagement.

5

Wundversorgung

Aseptische Technik bei postoperativen Patienten.

6

Küche & Wäscherei

§43 IfSG, Lebensmittelhygiene, Trennung rein/unrein.

Was das Begehungsprotokoll für Sie leistet

Nach jeder Begehung erhalten Sie ein schriftliches Protokoll mit klar priorisierten Handlungsempfehlungen. Kritische Befunde - z.B. fehlende Hydrotherapie-Wasserprüfung, lückenhafte Surveillance-Daten oder unklare MRSA-Isolierung - werden gesondert markiert.

Bei KH-vergleichbarer Reha fließt das Protokoll in die jährliche Surveillance-Auswertung ein - Pflicht nach §23 Abs. 4 IfSG.

Therapeut mit Patient auf Gymnastikball, Theraband

Häufige Mängel bei Reha-Begehungen

Hydrotherapie-Wasser unklar

Legionellen-Prüfung und Probenplan nicht systematisch dokumentiert.

Surveillance lückenhaft

NI-Erfassung nicht nach §23 Abs. 4 IfSG umgesetzt - bei KH-vergleichbarer Reha kritisch.

MRSA-Isolierung unklar

Bei MRSA-Patienten keine dokumentierten Isolierungs- und Kontaktmanagement-Maßnahmen.

Therapie-Geräte-Hygiene

Reinigungs- und Desinfektionsplan für Therapie-Geräte (Bälle, Bänder, Liegen) fehlt.

Schulungen Therapeuten

TRBA 250-Schulungen für Therapie-Personal nicht systematisch nachgehalten.

Warum Einrichtungen IHB vertrauen

Über 100 medizinische und pflegerische Einrichtungen in ganz Deutschland haben mit IHB ihre Hygienepflichten geregelt - ohne eigene Vollzeit-HFK, ohne Lücken bei Behördenbegehungen.

Eigene HFK-Stelle oder externe HFK?

Eigene HFK + KHH einstellen

  • Personalkosten typisch 50.000 EUR und mehr pro Jahr (Vollzeit-HFK)
  • KHH zusätzlich als Konsiliararzt zu engagieren
  • Vertretung bei Urlaub und Krankheit muss organisiert werden
  • Eigene Fortbildungspflicht (KRINKO-Aktualisierungen)
  • Nur sinnvoll bei größeren Reha-Kliniken (200+ Betten)

Externe HFK + KHH von IHB

  • Kalkulation nach Bettenzahl und Versorgungsstufe
  • HFK und KHH aus einer Hand, ein Vertrag
  • Vertretung im Notfall durch unser HFK-Team
  • KRINKO- und MedHygVO-Empfehlungen werden eingearbeitet
  • Skalierbar auch für Reha-Ketten mit mehreren Standorten

Häufige Fragen

Entscheidend ist das Leistungsspektrum: stationäre Versorgung, invasive Maßnahmen, postoperative Weiterbehandlung. Im Zweifel ordnet das Gesundheitsamt ein. IHB führt eine Erstbewertung durch und gibt Ihnen eine klare Einschätzung.

Eine gesetzliche HFK-Pflicht besteht in der Regel nur für KH-vergleichbare Einrichtungen. Aber ein aktueller Hygieneplan und jährliche Schulungen sind auch für ambulante Reha-Einrichtungen Pflicht nach §23 Abs. 5 IfSG.

KH-vergleichbare Reha-Einrichtungen ja. §23 Abs. 4 IfSG schreibt die fortlaufende Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektionen vor. IHB unterstützt bei der Einführung und laufenden Dokumentation.

Ja. Im Leistungsumfang enthalten sind Rahmenverträge für Träger mit mehreren Reha-Einrichtungen. Träger erhalten individuelle Konditionen. Die Qualität ist standortübergreifend einheitlich.

IHB betreut bundesweit Reha- und Kur-Kliniken mit Schwerpunkt Ostdeutschland: Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Plus Ballungsräume in Bayern, NRW und Hamburg. Erfahrung umfasst KH-vergleichbare Reha-Kliniken sowie ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen ohne KH-Vergleichbarkeit.

IHB ist bundesweit tätig mit Schwerpunkt Ostdeutschland: Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Plus Ballungsräume in Bayern, NRW und Hamburg.

Weitere Leistungen für Ihre Einrichtung

Freiwilliges Hygienezertifikat

Ein sichtbarer Nachweis für Patienten und Kostenträger, dass Ihre Einrichtung hygienisch betreut wird. Im Jahresvertrag enthalten.

Hygienezertifikat ansehen

Bauliche Hygieneberatung

Bei Umbau, Neubau oder Erweiterung prüft IHB Ihre Raumkonzepte auf KRINKO-Konformität.

Bauliche Beratung anfragen

Hygieneberatung für Ihre Reha- oder Kur-Klinik

Externe HFK und KHH nach §23 Abs. 3 Nr. 3 IfSG - in einem Vertrag, individuell kalkuliert nach Versorgungsstufe und Bettenzahl.