Für stationäre & ambulante Reha-Einrichtungen
Hygieneberatung für Reha- und Kur-Kliniken
Externe HFK und KHH nach §23 Abs. 3 Nr. 3 IfSG, individuell kalkuliert
Hygieneplan, Begehung, KHH-Konsil - wir übernehmen das.
KH-vergleichbare Reha-Kliniken brauchen nach §23 Abs. 3 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Hygienefachkraft (HFK) und einen Krankenhaushygieniker (KHH). Betroffen sind stationäre Reha-Einrichtungen mit invasiven Maßnahmen, postoperativer Weiterbehandlung oder neurologischer Frührehabilitation. Auch Vorsorge- und Kur-Kliniken fallen unter dieselbe Vorschrift. IHB stellt HFK und KHH bundesweit extern bereit - mit Schwerpunkt Ostdeutschland.
Damit Hygiene kein Thema wird.

Wann ist Ihre Reha-Einrichtung zur HFK verpflichtet?
Die Hygienepflichten hängen davon ab, ob die Einrichtung als krankenhausvergleichbar eingestuft wird. Im Zweifel ordnet das zuständige Gesundheitsamt ein.
| Merkmal | KH-vergleichbar | Nicht KH-vergleichbar |
|---|---|---|
| HFK-Pflicht | Ja, extern möglich | Empfohlen |
| KHH-Pflicht | Ja, konsiliarisch extern | Nicht erforderlich |
| Hygieneplan | Pflicht (§23 Abs. 5 IfSG) | Pflicht (§23 Abs. 5 IfSG) |
| Surveillance | Pflicht (§23 Abs. 4 IfSG) | Empfohlen |
| Begehungsfrequenz | 1-2x/Jahr (KRINKO 2023) | Alle 2 Jahre empfohlen |
| Typische Einrichtungen | Stationäre Reha mit OP, neurologische Frühreha, Intensiv-Reha | Ambulante Reha, Tageskliniken ohne invasive Maßnahmen |
Was wir übernehmen
Hygieneberatung auf Ihre Versorgungsstufe zugeschnitten - vom ambulanten Reha-Zentrum bis zur neurologischen Frühreha.
Im Vertrag enthalten
- 1-2 HFK-Begehungen pro Jahr (bei KH-vergleichbarer Reha)
- KHH-Konsiliarleistung mit fachlicher Supervision
- Hygieneplanpflege mit jährlicher Aktualisierung
- Schulungen für Pflege-, Therapie- und Reinigungspersonal (TRBA 250)
- Surveillance-Begleitung (NI-Erfassung und Bewertung)
- MRE-Management mit Maßnahmenplan und Screening-Protokoll
- Vorbereitung auf Behördenbegehungen
Warum individuell kalkuliert
Reha- und Kur-Kliniken unterscheiden sich erheblich: Bettenzahl, Versorgungsstufe, Leistungsspektrum, Anteil invasiver Maßnahmen. Wir kalkulieren nach Ihrem realen Bedarf.
Auf Wunsch zubuchbar:
- Bauliche Hygieneberatung bei Umbau / Erweiterung
- Spezialaudits Hydrotherapie und Wasserhygiene
- Sonderaudits MRSA-Sanierung
- Einzelbegehung ohne Vertragsbindung
Reha-spezifische Begehungsbereiche
Reha- und Kur-Kliniken haben Hygienebereiche, die in einer Arztpraxis oder einem OP-Zentrum so nicht vorkommen. Unsere HFK kennen diese Bereiche und prüfen gezielt.
1
Patientenzimmer
Flächendesinfektion, Bettenaufbereitung, Sanitärbereiche.
2
Therapieräume
Physiotherapie-Geräte, Ergotherapie-Material, Hydrotherapie.
3
Hydrotherapie
Wasserhygiene, Legionellen-Prävention, Beckenreinigung.
4
MRE-Management
MRSA-Screening, Isolierungsmaßnahmen, Kontaktmanagement.
5
Wundversorgung
Aseptische Technik bei postoperativen Patienten.
6
Küche & Wäscherei
§43 IfSG, Lebensmittelhygiene, Trennung rein/unrein.
Was das Begehungsprotokoll für Sie leistet
Nach jeder Begehung erhalten Sie ein schriftliches Protokoll mit klar priorisierten Handlungsempfehlungen. Kritische Befunde - z.B. fehlende Hydrotherapie-Wasserprüfung, lückenhafte Surveillance-Daten oder unklare MRSA-Isolierung - werden gesondert markiert.
Bei KH-vergleichbarer Reha fließt das Protokoll in die jährliche Surveillance-Auswertung ein - Pflicht nach §23 Abs. 4 IfSG.

Häufige Mängel bei Reha-Begehungen
Hydrotherapie-Wasser unklar
Legionellen-Prüfung und Probenplan nicht systematisch dokumentiert.
Surveillance lückenhaft
NI-Erfassung nicht nach §23 Abs. 4 IfSG umgesetzt - bei KH-vergleichbarer Reha kritisch.
MRSA-Isolierung unklar
Bei MRSA-Patienten keine dokumentierten Isolierungs- und Kontaktmanagement-Maßnahmen.
Therapie-Geräte-Hygiene
Reinigungs- und Desinfektionsplan für Therapie-Geräte (Bälle, Bänder, Liegen) fehlt.
Schulungen Therapeuten
TRBA 250-Schulungen für Therapie-Personal nicht systematisch nachgehalten.
Warum Einrichtungen IHB vertrauen
Über 100 medizinische und pflegerische Einrichtungen in ganz Deutschland haben mit IHB ihre Hygienepflichten geregelt - ohne eigene Vollzeit-HFK, ohne Lücken bei Behördenbegehungen.
Eigene HFK-Stelle oder externe HFK?
Eigene HFK + KHH einstellen
- Personalkosten typisch 50.000 EUR und mehr pro Jahr (Vollzeit-HFK)
- KHH zusätzlich als Konsiliararzt zu engagieren
- Vertretung bei Urlaub und Krankheit muss organisiert werden
- Eigene Fortbildungspflicht (KRINKO-Aktualisierungen)
- Nur sinnvoll bei größeren Reha-Kliniken (200+ Betten)
Externe HFK + KHH von IHB
- Kalkulation nach Bettenzahl und Versorgungsstufe
- HFK und KHH aus einer Hand, ein Vertrag
- Vertretung im Notfall durch unser HFK-Team
- KRINKO- und MedHygVO-Empfehlungen werden eingearbeitet
- Skalierbar auch für Reha-Ketten mit mehreren Standorten
Häufige Fragen
Entscheidend ist das Leistungsspektrum: stationäre Versorgung, invasive Maßnahmen, postoperative Weiterbehandlung. Im Zweifel ordnet das Gesundheitsamt ein. IHB führt eine Erstbewertung durch und gibt Ihnen eine klare Einschätzung.
Eine gesetzliche HFK-Pflicht besteht in der Regel nur für KH-vergleichbare Einrichtungen. Aber ein aktueller Hygieneplan und jährliche Schulungen sind auch für ambulante Reha-Einrichtungen Pflicht nach §23 Abs. 5 IfSG.
KH-vergleichbare Reha-Einrichtungen ja. §23 Abs. 4 IfSG schreibt die fortlaufende Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektionen vor. IHB unterstützt bei der Einführung und laufenden Dokumentation.
Ja. Im Leistungsumfang enthalten sind Rahmenverträge für Träger mit mehreren Reha-Einrichtungen. Träger erhalten individuelle Konditionen. Die Qualität ist standortübergreifend einheitlich.
IHB betreut bundesweit Reha- und Kur-Kliniken mit Schwerpunkt Ostdeutschland: Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Plus Ballungsräume in Bayern, NRW und Hamburg. Erfahrung umfasst KH-vergleichbare Reha-Kliniken sowie ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen ohne KH-Vergleichbarkeit.
IHB ist bundesweit tätig mit Schwerpunkt Ostdeutschland: Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Plus Ballungsräume in Bayern, NRW und Hamburg.
Weitere Leistungen für Ihre Einrichtung
Freiwilliges Hygienezertifikat
Ein sichtbarer Nachweis für Patienten und Kostenträger, dass Ihre Einrichtung hygienisch betreut wird. Im Jahresvertrag enthalten.
Bauliche Hygieneberatung
Bei Umbau, Neubau oder Erweiterung prüft IHB Ihre Raumkonzepte auf KRINKO-Konformität.
Hygieneberatung für Ihre Reha- oder Kur-Klinik
Externe HFK und KHH nach §23 Abs. 3 Nr. 3 IfSG - in einem Vertrag, individuell kalkuliert nach Versorgungsstufe und Bettenzahl.