Hygieneberatung für Zahnarztpraxen
Hygieneberatung für Zahnarztpraxen
Instrumentenaufbereitung, Hygieneplan und Schulung
Hygieneplan, Schulung, Begehung - wir übernehmen das.
Zahnarztpraxen brauchen einen aktuellen Hygieneplan, eine validierte Instrumentenaufbereitung und jährliche Pflichtschulungen für ihr Team. IHB übernimmt das vollständig - ab 49 EUR netto/Monat1. Eine eigene Hygienefachkraft brauchen Sie dafür nicht. Bundesweit aktiv mit Schwerpunkt Ostdeutschland (Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin) und Ballungsräumen Bayern, NRW, Hamburg.
Damit Hygiene kein Thema wird.

Gesetzliche Pflichten für Zahnarztpraxen
| Pflicht | Gesetzliche Basis | Häufigster Mangel |
|---|---|---|
| Hygieneplan | §23 Abs. 5 IfSG | Veraltet oder nicht einrichtungsspezifisch |
| Instrumentenaufbereitung dokumentiert | MPBetreibV, KRINKO 2012 | Validierung nicht nachgewiesen |
| Jährliche Hygieneschulung ZFA | TRBA 250 | Nicht dokumentiert |
| Desinfektionsplan | §23 IfSG | Desinfektionsmittel veraltet |
| Sachkundenachweis Aufbereitung | MPBetreibV §4 | Fehlt bei ZFAs |
Hygieneplan Zahnarztpraxis - die Pflichtkapitel
Ein Hygieneplan nach §23 IfSG und Leitfaden der DAHZ (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Krankenhaushygiene in der Zahnmedizin) für Zahnarztpraxen deckt folgende Bereiche ab: Händehygiene mit Indikationen, Mitteln und Spender-Standorten; Flächendesinfektion für Behandlungsstuhl, Arbeitsflächen und Fußböden; den kompletten dokumentierten Aufbereitungsprozess der Instrumente.
Hinzu kommen Absauganlagen-Hygiene (Reinigung, Desinfektion, Filterwechsel), Wasserqualität der Behandlungseinheiten zur Biofilm-Prävention sowie die Abfallentsorgung für Amalgam, spitze/scharfe Gegenstände und Infektionsabfall. Personalschutz (Handschuhe, Schutzbrille, Nadelstichprävention) und ZFA-Schulungsnachweise gehören ebenfalls in jeden Hygieneplan.

Unser Service für Ihre Zahnarztpraxis
Zahnarzt-Basis
Für Zahnarztpraxen, die ihre Grundpflichten ohne Vor-Ort-Betreuung erfüllen wollen.
- Jährlicher Hygieneplan-Check inkl. Aufbereitungsplan-Prüfung nach KRINKO/BfArM
- Online-Schulung mit Nachweis und Test (TRBA 250)
- E-Mail-Beratung
Zahnarzt-Premium
Alles aus BASIS, plus persönliche Betreuung vor Ort:
- 1 Begehung/Jahr inkl. Aufbereitungs-Check vor Ort mit schriftlichem Begehungsprotokoll
- Präsenz-Schulung bei Begehung für das gesamte Team inkl. ZFAs
- Telefon-Beratung bei dringenden Fragen
- Zertifikat „IHB-geprüft", jährlich aktualisiert
- Vorbereitung Behördenbegehung (max. 3h) inkl. Checkliste und Unterlagenprüfung
1 Alle Preise netto. Keine Umsatzsteuer gemäß §4 Nr. 14 UStG. Der genaue Preis richtet sich nach Praxisgröße (Anzahl Behandlungsstühle) und wird im individuellen Angebot ausgewiesen.
Instrumentenaufbereitung - der kritischste Bereich
Bei Zahnarztpraxen schauen Gesundheitsämter hier am genauesten hin. Wenn etwas beanstandet wird, betrifft es in den meisten Fällen die Aufbereitung. Ihre HFK begleitet die gesamte Aufbereitungskette - von der Reinigung bis zur Lagerung.
1
Reinigung
Manuell oder maschinell, mit Reinigungsvalidierung.
2
Desinfektion
Thermisch oder chemisch, mit dokumentiertem Prozess.
3
Verpackung
Siegelnaht-Kontrolle und geprüftes Sterilbarrieresystem.
4
Sterilisation
Autoklav validiert, Bowie-Dick und Charge dokumentiert.
5
Freigabe
Sachkundenachweis vorhanden, Freigabeprotokoll geführt.
6
Lagerung
Korrekte Bedingungen, Verfallsdaten beachtet.
Was bei einem Aufbereitungs-Audit geprüft wird
Ihre HFK begleitet die gesamte Aufbereitungskette und prüft, ob Validierungen aktuell sind, Chargendokumentation lückenlos geführt wird und das Aufbereitungspersonal die nötige Sachkunde nach MPBetreibV §4 nachweisen kann. Kritisch sind insbesondere die räumliche Trennung von Schmutz- und Reinseite, der Validierungsstatus des Autoklavs sowie die Dokumentation der Routine- und Chargenkontrollen (Bowie-Dick, Helix-Test).
Ergebnis ist ein schriftliches Audit-Protokoll mit priorisierten Handlungsempfehlungen - so wissen Sie genau, was im Soll ist und was vor der nächsten Behördenbegehung zu erledigen ist.

Häufige Mängel bei Audits
Autoklav-Validierung abgelaufen
Validierung nie durchgeführt oder Frist verstrichen - häufigster Hauptbeanstandungspunkt.
Sachkundenachweis fehlt
ZFA bereitet Instrumente auf, ohne formalen Qualifikationsnachweis nach MPBetreibV §4.
Keine Chargendokumentation
Sterilisationschargen nicht oder lückenhaft dokumentiert - Rückverfolgbarkeit fehlt.
Desinfektionsmittel nicht VAH-gelistet
Eingesetzte Mittel haben keine wirksame Listung beim Verbund für Angewandte Hygiene (VAH).
Reinigungsvalidierung fehlt
Bei manueller Aufbereitung kein Nachweis, dass Reinigungsleistung reproduzierbar ist.
Was Zahnarztpraxen über IHB sagen
Über 100 Einrichtungen vertrauen auf IHB - bundesweit. Unsere Hygienefachkräfte haben eine zweijährige Fachweiterbildung und kennen die Anforderungen, die Gesundheitsämter an Zahnarztpraxen stellen.
„Seit IHB unsere Hygiene betreut, müssen wir uns um Aufbereitungsdokumentation und Begehungsvorbereitung nicht mehr selbst kümmern. Die letzte Kontrolle lief ohne Beanstandung."
D. Kuprian, Kuprian Zahnmedizin
Selbst dokumentieren oder IHB - was rechnet sich?
In vielen Zahnarztpraxen läuft die Hygiene-Compliance „nebenbei" - die Praxisleitung pflegt den Hygieneplan, organisiert die jährliche Schulung und bereitet Behördenbegehungen vor. Das frisst regelmäßig Zeit und kommt im Praxisalltag schnell zu kurz.
Selbst dokumentieren
Hygieneplan-Pflege, Schulungsorganisation, Chargenkontrollen, Recherche bei neuen KRINKO-Empfehlungen und Vorbereitung der Behördenbegehung kosten regelmäßig Praxisleitungs-Zeit. Bleibt etwas liegen, bekommt die Praxis bei der nächsten Begehung Nachforderungen - im schlimmsten Fall mit Schließung des Aufbereitungsbereichs.
Mit IHB
Ein fester Jahresbeitrag, ein Ansprechpartner, dokumentierte Sicherheit. Hygieneplan, Schulungen und Aufbereitungs-Check laufen planmäßig durch - die Unterlagen sind bei der nächsten Begehung immer auf dem aktuellen Stand. Sie kümmern sich um Patienten, wir um die Hygiene-Compliance.
Das Gesundheitsamt kann jederzeit prüfen. Mit IHB sind Ihre Unterlagen immer auf dem neuesten Stand.
Häufige Fragen
Nein, Zahnarztpraxen haben keine gesetzliche HFK-Pflicht. Aber Sie brauchen einen aktuellen Hygieneplan, dokumentierte Aufbereitung und jährliche Schulungen. IHB übernimmt genau das.
Behördenbegehungen finden anlassbezogen oder als Routinekontrolle statt, in der Regel alle 3-5 Jahre. Es kann aber jederzeit passieren. Mit IHB-Betreuung sind Sie jederzeit vorbereitet.
Die Validierung des Autoklavs ist eine separate Leistung, die IHB nicht direkt durchführt. Geprüft wird aber, ob Ihre Validierung aktuell und korrekt dokumentiert ist - bei Bedarf empfehlen wir zertifizierte Dienstleister.
Ja. Die MPBetreibV schreibt vor, dass Personen, die Medizinprodukte aufbereiten, sachkundig sein müssen. Ein fehlender Nachweis kann bei Behördenbegehungen beanstandet werden. IHB berät, welche Qualifikation nötig ist.
Der DAHZ-Leitfaden ist die zahnmedizinische Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen. Er konkretisiert die allgemeinen KRINKO-Vorgaben für die zahnmedizinische Praxis, insbesondere zur Instrumentenaufbereitung.
Eine Einzelbegehung mit Protokoll kostet pauschal 290 EUR netto (bis 2 Stunden). Eine Hygieneplan-Neuerstellung für Zahnarztpraxen kostet 690 EUR netto. Der Hygieneplan-Update-Service liegt bei 99 EUR netto pro Jahr.
IHB ist bundesweit tätig mit Schwerpunkt Ostdeutschland: Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Plus Ballungsräume in Bayern, NRW und Hamburg.
Weitere Leistungen für Ihre Einrichtung
Freiwilliges Hygienezertifikat
Zeigen Sie Ihren Patienten, dass Hygiene bei Ihnen Priorität hat. Im Jahresvertrag enthalten.
Bauliche Hygieneberatung
Bei Umbau, Neubau oder Praxisübernahme: Ihre HFK prüft die Raumkonzepte auf KRINKO-Konformität.
Hygieneberatung für Ihre Einrichtung
Aufbereitung, Hygieneplan und Schulung für Ihre Zahnarztpraxis. Das Gesundheitsamt kann jederzeit prüfen - mit IHB sind Ihre Unterlagen immer auf dem neuesten Stand.