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Hygieneplan erstellen lassen

Hygieneplan erstellen, prüfen und aktuell halten

Einrichtungsspezifisch nach §23 Abs. 5 IfSG, KRINKO und TRBA 250

Ihren Hygieneplan erstellen, jährlich aktualisieren - wir übernehmen das.

Ein Hygieneplan ist ein schriftliches Dokument, das alle Hygienemaßnahmen einer Einrichtung festlegt. Er ist gesetzlich vorgeschrieben - für medizinische Einrichtungen nach §23 Abs. 5 IfSG, für pflegerische nach §35 IfSG. IHB erstellt einrichtungsspezifische Hygienepläne für alle Einrichtungstypen - bundesweit mit Schwerpunkt Ostdeutschland.

Damit Hygiene kein Thema wird.

Ärztin mit Tablet - Hygieneplan erstellen lassen

Was muss in einem Hygieneplan stehen?

Pflicht-Inhalte nach §23 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG), KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention)-Empfehlungen und Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250).

Pflicht-InhaltGesetzliche Basis
Beschreibung der Einrichtung und Hygienerisiken§23 Abs. 5 IfSG
Händehygiene-PlanRKI / KRINKO
Reinigungs- und Desinfektionsplan (R&D)KRINKO Flächendesinfektion
Schulungsplan TRBA 250 und §43 IfSGTRBA 250
Aufbereitungsplan MedizinprodukteMPBetreibV
HautschutzplanTRGS 401
AbfallentsorgungsplanAbfallS, BiostoffV
Notfallpläne (Ausbruch, Nadelstich, MRE)BiostoffV, KRINKO MRE
Verantwortlichkeiten und SchulungsnachweiseTRBA 250

Was wir übernehmen

Erstellung und Pflege des Hygieneplans für alle Einrichtungstypen - einrichtungsspezifisch, nicht nach Vorlage.

Im Vertrag enthalten

  • Erstgespräch und Einrichtungs-Bewertung
  • Erstellung einrichtungsspezifischer Hygieneplan
  • Jährliche Aktualisierung (KRINKO-Updates)
  • Anpassungen bei Praxis-/Personal-Änderungen
  • Telefonische Beratung bei Fragen
  • Schulungsmaterial für Personal

Warum individuell kalkuliert

Jede Einrichtung hat einen anderen Hygieneplan: Größe, Fachrichtung, Risikoprofil, vorhandene Dokumentation. Wir kalkulieren nach Ihrem realen Aufwand.

Auf Wunsch zubuchbar:

  • Hygieneplan-Check als Erstanalyse (kostenlos)
  • Pflichtschulungen TRBA 250
  • Begehung mit Plan-Audit
  • Externe Hygienefachkraft (HFK) im Jahresvertrag

Häufige Fragen

Ein Hygieneplan ist ein schriftliches Dokument einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung, das alle hygienerelevanten Vorgänge regelt: Händehygiene, Flächendesinfektion, Aufbereitung, Personalschutz, Abfallentsorgung, Schulungen. Pflicht nach §23 Abs. 5 IfSG bzw. §35 IfSG.

Beschreibung der Einrichtung und Risiken, Händehygiene-Plan, R&D-Plan, Schulungsplan, Aufbereitungsplan MP, Hautschutzplan, Abfallentsorgungsplan, Notfallpläne, Verantwortlichkeiten und Schulungsnachweise. KRINKO-Empfehlungen werden je Einrichtungstyp eingebunden.

Hygienepläne werden von Hygienefachkräften (HFK) mit 2-jähriger Fachweiterbildung erstellt. IHB stellt diese HFK extern bereit - für alle Einrichtungstypen.

Nein. Der Hygieneplan muss einrichtungsspezifisch sein - er muss zur konkreten Einrichtung, ihren Räumen, ihren Risiken und ihrem Personal passen. Vorlagen sind ein Ausgangspunkt, kein gültiger Hygieneplan.

IHB erstellt Hygienepläne bundesweit mit Schwerpunkt Ostdeutschland: Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, MV, Berlin. Plus Ballungsräume Bayern, NRW, Hamburg.

Hygieneplan für Ihre Einrichtung

Erstellung, Aktualisierung, Anpassungen - in einem Vertrag oder als Einzelleistung.