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Hygieneberatung für Betriebsmedizin

Hygieneberatung für Betriebsmedizin & Arbeitsmedizin

Mit eigenem Konzept für mobile Einsätze und Impfkampagnen

Hygieneplan, Außendienst-Konzept, Schulungen - wir übernehmen das.

Betriebsmedizinische Zentren und arbeitsmedizinische Dienste haben besondere Hygieneanforderungen: hohe Impffrequenz, mobile Einsätze in Unternehmen, Serienuntersuchungen mit vielen Blutentnahmen. Standard-Hygienepläne für Arztpraxen decken das nicht ab. Wir bauen Ihren Hygieneplan auf Ihr Leistungsspektrum zu - inklusive Außendienst. Bundesweit aktiv mit Schwerpunkt Ostdeutschland (Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin) und Ballungsräumen Bayern, NRW, Hamburg.

Damit Hygiene kein Thema wird.

Betriebsärztliche Impfung eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz

Welche Hygienepflichten hat Ihr betriebsmedizinisches Zentrum?

Betriebsmedizin fällt formal unter Arztpraxen (§23 Abs. 3 Nr. 8/9 IfSG) - hat aber zusätzliche Anforderungen aus ArbMedVV und BioStoffV. Eine externe Hygienefachkraft (HFK) ist nicht Pflicht, ein einrichtungsspezifischer Hygieneplan schon.

Dokument / Plan Gesetzliche Basis Status
Rahmen-Hygieneplan §23 Abs. 5 IfSG Pflicht
Händehygiene-Plan RKI / KRINKO Pflicht (besonders bei Impfkampagnen)
Hautschutzplan TRBA 250 + ArbSchG Pflicht
Reinigungs- & Desinfektionsplan §23 Abs. 5 IfSG, KRINKO Pflicht (auch für mobile Einsatzkoffer)
Arbeitsschutz- & Nadelstichplan ArbSchG, BioStoffV Pflicht (hoher Bedarf bei Blutentnahmen/Impfungen)
Hygienekonzept mobile Einsätze Eigenes IHB-Modul (KRINKO-konform) Empfohlen - decken Standard-Hygienepläne nicht ab
Aufbereitungsplan Medizinprodukte MPBetreibV Pflicht, sofern MP aufbereitet werden

Was wir übernehmen

Hygieneberatung auf Ihr Zentrum zugeschnitten - inklusive Außendienst, Impfkampagnen und Nadelstichprävention.

Im Vertrag enthalten

  • Hygieneplan-Erstellung & jährliche Aktualisierung (betriebsmedizinisch angepasst)
  • Konzept für mobile Einsätze (Impfkampagnen, Außendienst-Untersuchungen)
  • Schulungen Händehygiene, TRBA 250, Nadelstichprävention
  • Begehung der Einrichtung (Untersuchungsräume, Lager, Einsatzkoffer)
  • Telefonische Beratung bei akuten Fragen
  • Aufbereitungsberatung (MPBetreibV), sofern Sie Medizinprodukte aufbereiten

Warum individuell kalkuliert

Jedes betriebsmedizinische Zentrum ist anders: Anzahl Untersuchungsräume, mobiler Einsatzanteil, Aufbereitung von Medizinprodukten. Wir kalkulieren nach Ihrem realen Aufwand.

Auf Wunsch zubuchbar:

  • Schulung „Hygiene bei mobilen Einsätzen" (eigener Baustein für Außendienst-Personal)
  • Bauliche Hygieneberatung bei Praxisumzug oder -neubau
  • Sonderaudit Aufbereitung / Sterilisation
  • Kostenloser Hygieneplan-Check als Erstgespräch

Häufige Fragen

Nein. Betriebsmedizinische Zentren fallen formal unter Arztpraxen (§23 Abs. 3 Nr. 8/9 IfSG) und haben keine HFK-Pflicht. Pflicht sind aber ein einrichtungsspezifischer Hygieneplan und jährliche Schulungen. Eine externe HFK ist sinnvoll, wenn Sie bei Begehungen oder MDK-Prüfungen auf der sicheren Seite sein wollen.

Bei mobilen Einsätzen verlassen Sie Ihr kontrolliertes Praxisumfeld. Impfstoff-Kühlkette, Kanülenentsorgung in fremden Räumen, Händedesinfektion ohne festen Spenderstandort, Materialtransport - all das gehört in ein eigenes Hygienekonzept für Außendienste. Standard-Hygienepläne für Arztpraxen decken das nicht ab.

Wir kalkulieren individuell nach Anzahl der Untersuchungsräume, mobilem Einsatzanteil und ob Medizinprodukte aufbereitet werden. Pauschalpreise greifen bei Betriebsmedizin zu kurz - jedes Zentrum hat ein anderes Leistungsspektrum. Fragen Sie ein persönliches Angebot an.

Ja, sobald Sie Medizinprodukte aufbereiten - z.B. Mehrweg-Otoskop-Spitzen, Audiometriegeräte, Spirometer-Mundstücke. Die MPBetreibV verlangt einen Aufbereitungsplan und Sachkundenachweis für die zuständige Person. Wir prüfen Ihren Bestand und dokumentieren die Aufbereitung korrekt.

Ja. Unsere Schulung „Hygiene bei mobilen Einsätzen" ist ein eigener Baustein - speziell für Betriebsärzte und MFA (Medizinische Fachangestellte), die in Unternehmen vor Ort impfen oder untersuchen. Inhalte: Kühlkette, PSA in fremden Räumen, Materialtransport, Kanülenentsorgung.

Es gibt keine gesetzliche Begehungsfrequenz für betriebsmedizinische Zentren. Wir empfehlen eine Begehung alle 1-2 Jahre, je nach Patientenfrequenz und mobilem Einsatzanteil. Im Vertrag können Sie auch Einzelbegehungen oder Sonderaudits buchen.

IHB ist bundesweit tätig mit Schwerpunkt Ostdeutschland: Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Plus Ballungsräume in Bayern, NRW und Hamburg. Für Betriebsmedizin und Außendienst-Konzepte sind wir in ganz Deutschland einsatzbereit.

Hygieneberatung für Ihr betriebsmedizinisches Zentrum

Hygieneplan, Außendienst-Konzept, Schulungen und Aufbereitungsberatung - in einem Vertrag, individuell kalkuliert.