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Externe Hygieneberatung · Sachsen-Anhalt

Hygieneberatung in Halle (Saale) & Saalekreis

Externe Hygienefachkraft, Hygieneplan, Begehung & Schulung

IHB ist in Halle (Saale) und dem Saalekreis aktiv und betreut medizinische wie pflegerische Einrichtungen als externe Hygienefachkraft – nach IfSG, KRINKO und der Medizinhygieneverordnung Sachsen-Anhalt.

IHB in Halle und dem Saalekreis

Externe Hygieneberatung in Halle bedeutet: IHB übernimmt als externe Hygienefachkraft die Hygienepflichten von Arztpraxen, MVZ, OP-Zentren und Pflegeeinrichtungen – von der Hygieneplan-Erstellung über Begehungen mit Protokoll bis zu jährlichen Schulungen, nach §23 und §35 IfSG, den KRINKO-Empfehlungen und der Medizinhygieneverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Halle (Saale) verfügt mit rund 240.000 Einwohnern über eine bedeutende Gesundheitsinfrastruktur – Arztpraxen, MVZ, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste setzen auf IHB als externe Hygienefachkraft.

Unsere Leistungen in Halle und dem Saalekreis

Für medizinische Einrichtungen (§23 IfSG)

Für pflegerische Einrichtungen (§35 IfSG)

  • Individuelle Betreuungspakete für Pflegeheime und MVZ
  • Jährliche Pflichtschulungen für Personal, Küche und Reinigung
  • Hygieneplanpflege und regelmäßige Begehungen

Angebot anfordern

Halle (Saale) & Saalekreis im Überblick

Abgedeckte Gebiete

  • Halle (Saale) – größte Stadt Sachsen-Anhalts
  • Saalekreis – Merseburg, Leuna, Querfurt
  • Burgenlandkreis – Naumburg, Weißenfels, Zeitz
  • Mansfeld-Südharz – Lutherstadt Eisleben, Sangerhausen

Ihr Standort ist nicht gelistet? Fragen Sie mit Ihrer PLZ an – wir prüfen, ob Ihre Einrichtung im Einzugsgebiet liegt.

Behörde & Landesrecht

Zuständige Überwachungsbehörde für Hygienebelange ist das Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale). Für medizinische Einrichtungen gilt in Sachsen-Anhalt zusätzlich zum bundesweiten IfSG die Medizinhygieneverordnung Sachsen-Anhalt (MedHygVO LSA). IHB berücksichtigt sowohl die bundesweiten Vorgaben und die KRINKO-Empfehlungen als auch das Landesrecht.

Häufige Fragen

Ja. Das Einzugsgebiet umfasst Halle, den Saalekreis (Merseburg, Leuna, Querfurt), den Burgenlandkreis und Mansfeld-Südharz. Fragen Sie mit Ihrer PLZ an – wir prüfen, ob Ihre Einrichtung im Einzugsgebiet liegt.

Ja. Die Medizinhygieneverordnung des Landes Sachsen-Anhalt regelt zusätzliche Anforderungen für medizinische Einrichtungen. IHB berücksichtigt sowohl die bundesweiten IfSG-Vorgaben als auch das Landesrecht.

IHB – Ihre Hygieneberatung ist in Halle und dem Saalekreis aktiv und betreut medizinische und pflegerische Einrichtungen als externe Hygienefachkraft – mit Hygieneplan, Begehung, Schulung und laufender Beratung. Über 100 Einrichtungen in ganz Deutschland vertrauen auf IHB.

Hygienebetreuung in Halle (Saale) und dem Saalekreis

Über 100 Einrichtungen in ganz Deutschland vertrauen auf IHB.