Zum Inhalt springen

Externe Hygieneberatung · Sachsen

Hygieneberatung in Dresden & Ostsachsen

Externe Hygienefachkraft, Hygieneplan, Begehung & Schulung

IHB ist in Dresden und der Region Ostsachsen aktiv und betreut medizinische wie pflegerische Einrichtungen als externe Hygienefachkraft – nach IfSG, KRINKO und SächsMedHygVO.

IHB in Dresden und Ostsachsen

Externe Hygieneberatung in Dresden bedeutet: IHB übernimmt als externe Hygienefachkraft die Hygienepflichten von Arztpraxen, MVZ, OP-Zentren und Pflegeeinrichtungen – von der Hygieneplan-Erstellung über Begehungen mit Protokoll bis zu jährlichen Schulungen, nach §23 und §35 IfSG, den KRINKO-Empfehlungen und der Sächsischen Medizinhygieneverordnung (SächsMedHygVO).

Medizinische und pflegerische Einrichtungen in Dresden und der Oberlausitz setzen auf IHB als externe Hygienefachkraft. Das Einzugsgebiet reicht von Dresden über Meißen bis Bautzen und Görlitz.

Unsere Leistungen in Dresden und Ostsachsen

Für medizinische Einrichtungen (§23 IfSG)

Für pflegerische Einrichtungen (§35 IfSG)

  • Individuelle Betreuungspakete für Pflegeheime und MVZ
  • Jährliche Pflichtschulungen für Personal, Küche und Reinigung
  • Hygieneplanpflege und regelmäßige Begehungen

Angebot anfordern

Dresden & Ostsachsen im Überblick

Abgedeckte Gebiete

  • Dresden – Landeshauptstadt Sachsen
  • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Pirna, Freital, Dippoldiswalde
  • Landkreis Meißen – Meißen, Riesa, Großenhain
  • Landkreis Bautzen – Bautzen, Kamenz, Radeberg
  • Landkreis Görlitz – Görlitz, Zittau (Oberlausitz)

Ihr Standort ist nicht gelistet? Fragen Sie mit Ihrer PLZ an – wir prüfen, ob Ihre Einrichtung im Einzugsgebiet liegt.

Behörde & Landesrecht

Zuständige Überwachungsbehörde für Hygienebelange ist das Gesundheitsamt Dresden. Für medizinische Einrichtungen gilt in Sachsen zusätzlich zum bundesweiten IfSG die Sächsische Medizinhygieneverordnung (SächsMedHygVO). IHB berücksichtigt sowohl die bundesweiten Vorgaben und die KRINKO-Empfehlungen als auch das Landesrecht.

Häufige Fragen

Ja. Das Einzugsgebiet umfasst die gesamte Region Ostsachsen, einschließlich Bautzen, Görlitz und Zittau. Fragen Sie mit Ihrer PLZ an – wir prüfen, ob Ihre Einrichtung im Einzugsgebiet liegt.

Ja. Die Sächsische Medizinhygieneverordnung (SächsMedHygVO) regelt zusätzliche Anforderungen für medizinische Einrichtungen in Sachsen. IHB berücksichtigt sowohl die bundesweiten IfSG-Vorgaben als auch das sächsische Landesrecht.

IHB – Ihre Hygieneberatung ist in Dresden und Ostsachsen aktiv und betreut medizinische und pflegerische Einrichtungen als externe Hygienefachkraft – mit Hygieneplan, Begehung, Schulung und laufender Beratung. Über 100 Einrichtungen in ganz Deutschland vertrauen auf IHB.

Hygienebetreuung in Dresden und Ostsachsen

Über 100 Einrichtungen in ganz Deutschland vertrauen auf IHB.